Wer bringt das Weihnachtsgeld?


Zweimal im Jahr gibt’s mehr Geld am Lohn- und Gehaltszettel – das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Das ist ein Irrtum. Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz geregelt, aber auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld selbst gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch. Darüber informiert die GPA-djp in einer österreichweiten Aktionswoche von 14. bis 18. November.

Weihnachtsgeld – keine Selbstverständlichkeit
“Aber es ist doch völlig unwahrscheinlich, dass das Weihnachtsgeld gestrichen wird”. Das hören wir oft, wenn wir darauf hinweisen, dass nur der Kollektivvertrag die Sonderzahlungen sichert. Ein Blick über die  Grenze zeigt, dass es schneller gehen kann, als man glaubt. In Deutschland gibt es für viele Branchen keine Kollektivverträge mehr. In diesen Branchen erhalten nur noch 45% der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde es in vielen Betrieben einfach ersatzlos gestrichen oder deutlich gekürzt.

In Österreich forderten am Höhepunkt der Finanzkrise 2009 Vertreter der Industrie eine Absenkung der Einkommen über “Krisenkollektivverträge”. Auch eine Kürzung der Sonderzahlungen stand im Raum. Erst der Widerstand der Gewerkschaften in Form von Betriebsversammlungen und einer Großdemo mit über 30.000 Beschäftigten konnte die Arbeitgeber in die Schranken weisen.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und faire Gehaltserhöhungen gibt es nur mit starken Gewerkschaften. Daher: Jetzt beitreten!

 

Quelle: www.gpa-djp.at

2 Antworten

  1. Gute Idee! Ich glaube die meisten wissen, das eh nicht mehr!

  2. Gut gefuehrter Blog, gefaellt mir sehr gut. Auch schoene Themen.

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